Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung des Hochschulfreiheitsgesetzes vom 1. Januar 2007 (GV. NRW S. 474), hat der Fachbereich Wirtschaft und Gesundheit der Fachhochschule Bielefeld die folgende Ordnung erlassen:
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