Fortbildungsziel der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie ist die Generalistin oder der Generalist, also eine Fach- oder Führungskraft mit ökonomischem, juristischem und betriebswirtschaftlichem Wissen auf Hochschulniveau.
Die von UniversitätsprofessorInnen, FachhochschullehrerInnen, RichterInnen und herausragenden PraktikerInnen angebotenen Lehrveranstaltungen sollen systematisches und kritisches Denken fördern sowie die TeilnehmerInnen in den Stand setzen, übergreifende Zusammenhänge zu erfassen und komplexe Probleme zu lösen.
Das Studium soll auch die Entwicklung zur Persönlichkeit fördern, die innerhalb der Verwaltung aufgrund ihrer sozialen und kommunikativen Kompetenzen Führungsverantwortung übernehmen kann.
Das Diplom weist besondere fachliche Kenntnisse im Sinne des § 48 Abs. 3 Satz 1 der Laufbahnverordnung NRW nach. Das Diplom wird aufgrund einer Abschlussprüfung erteilt.
Gegenstand des Studiums sind Themen aus den Gebieten der Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Rhetorik.
Das Studium ist berufsbegleitend. Es umfasst insgesamt sechs Semester einschließlich der Prüfung. Die Vorlesungen (mit Ausnahme der Rhetorik-Veranstaltungen) finden regulär jeweils mittwochs von 8:30 bis 17:00 Uhr im Hause der VWA Münster, Stühmerweg 10 statt.
Die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Münster, Abteilung Verwaltung, verleiht den Abschluss eines Verwaltungs-Diploms betriebswirtschaftlicher Fachrichtung mit der Abschlussbezeichnung Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA).
Das Studium gliedert sich in 6 Semester. Im 6. Semester findet die Abschlussprüfung statt.
| Rechtswissenschaften | Wirtschaftswissenschaften | ||||
| Stunden | Öffentl. Recht | Privatrecht | VWL | ÖBWL | |
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1.Sem. 16 CP |
je 28 |
Staatsrecht 3 CP |
Bürgerliches Recht I 4 CP |
Volkswirtschaftslehre I 3 CP |
Einführung in die allgem. BWL 3 CP |
Mathematik und Statistik für die öffentliche Verwaltung 3 CP |
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| 3 CP | Rhetorik I |
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2.Sem. 17 CP |
je 28 | Allgemeines Verwaltungsrecht 3 CP |
Bürgerliches Recht II 4 CP |
Volkswirtschaftslehre II 3 CP |
Externes Rechnungswesen 4 CP |
Projektmanagement 3 CP |
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| 3 CP | Rhetorik II |
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3.Sem. 15 CP |
je 28 | Kommunalrecht 3 CP |
Arbeitsrecht, Individualarbeitsrecht, kollektives Arbeitsrecht ohne Personalvertretungsrecht 3 CP |
Volkswirtschaftslehre III 3 CP |
Internes Rechnungswesen 3 CP |
Finanzierungs- und Investitions-rechnung 3 CP |
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| 3 CP | Rhetorik III |
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| 3 CP | Abschlussarbeit „Volkswirtschaftslehre“ |
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| Rechtswissenschaften | Wirtschaftswissenschaften | |||
| Stunden | Öffentl. Recht | Privatrecht | ÖBWL | |
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4.Sem. 15 CP |
je 28 | Öffentliches Dienstrecht 3 CP |
Handels- und Gesellschaftsrecht 3 CP |
Finanzwirtschaft 3 CP |
| Wirtschaftsinformatik 3 CP |
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| Personalwirtschaft (Human Resourses) 3 CP |
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5.Sem. 16 CP |
je 28 | Europarecht 3 CP |
Controlling 3 CP |
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| Marketing 3CP |
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| Organisation und Geschäftsprozessmanagement 4 CP |
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Rechtsschutz 3 CP |
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6.Sem. 29 CP |
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| ingesamt 120 CP |
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Änderungen im Studienplan sind möglich, wenn die Entwicklungen in der Kommunalverwaltung dies erfordern.
Allen Studien- und Prüfungsleistungen, die zur Absolvierung des Studiums zu erbringen sind, werden Leistungspunkte (Credit Points = CP) zugeordnet. Die Zahl der Credit Points spiegelt den für die jeweilige Leistung erforderlichen Zeitaufwand und die damit verbundene Arbeitslast wider. Die Maßstäbe für die Zuordnung der Leistungspunkte entsprechen dem European Credit Transfer System (ECTS – Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen).
Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die in der Regel aus einer 60- bis 90-minütigen Klausurarbeit besteht.
Die Rhetorikseminare werden mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen, der methodisch der jeweiligen Veranstaltung und den angestrebten Zielen gerecht wird.
Das Studium schließt mit einer Diplomprüfung ab. Diese richtet sich nach der Prüfungsordnung der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Münster vom 09.03.2010.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die schriftliche Prüfung beinhaltet eine Diplomarbeit und zwei dreistündige Aufsichtsarbeiten in den Gebieten Betriebswirtschaft und Privatrecht sowie eine zweistündige Arbeit im Gebiet Volkswirtschaftslehre. Die Abschlussarbeit in der Volkswirtschaftslehre wird bereits nach Abschluss des 3. Semesters absolviert. Die beiden übrigen Abschlussarbeiten werden im 6. Semester geschrieben.
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsgesprächen von je ca. 20 Minuten Dauer. Sie erstreckt sich auf je einen Bereich aus dem Gebiet der Betriebswirtschaft und des Öffentlichen Rechts.
Das Entgelt beträgt pro Semester 495,00 €. Es ist bis zum ersten Tag des Vorlesungsbetriebes im Semester zu entrichten.
- Sparkasse Münsterland-Ost (BLZ 400 501 50), Konto 121 459 -
Sie können sich diese Studienordnung auch direkt auf Ihren lokalen Rechner herunterladen. Klicken Sie einfach mit der rechten Maustaste auf folgenden Link und speichern Sie die Datei auf Ihrem Rechner.
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